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2024 beenden die ersten an der Gerätinitiative „Digitales Lernen“ teilnehmenden Jahrgänge die Sekundarstufe 1. Es stellt sich daher die Frage, wie mit den Endgeräten dieser Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe 2 umgegangen werden kann.

Die Zweckbindung der digitalen Endgeräte endet mit dem Abschluss der Sekundarstufe 1, danach sind diese wie sonstige Privatgeräte der Schülerinnen und Schüler zu behandeln.

Wenn in Schulen der Sekundarstufe 2 ein von Schülerinnen und Schülern zu beschaffendes digitales Endgerät gefordert wird, spricht nichts dagegen, dass die Schule hier bei der Spezifikation des Arbeitsmittels bereits bei den Schülerinnen und Schülern vorhandene Geräte berücksichtigt.

Hier finden Sie weitere Informationen des Bildungsministeriums zur produktiven Weiternutzung der Endgeräte in der Sekundarstufe 2

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