Wann ist der Beitrag für die Mitgliedschaft im LEV fällig?

Der Beitrag orientiert sich wie bei allen Vereinen bzw. Verbänden am Vereinsjahr. Das LEV-Verbandsjahr ist gem. § 8 der Statuten das Kalenderjahr, d.h. es beginnt am 1 Jänner und endet am 31. Dezember. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist daher per 1. Jänner fällig. Die Zusendung der Zahlscheine erfolgt Anfang Dezember des Vorjahres an alle ordentlichen Verbandsmitglieder.

Warum werden die Zahlscheine bereits im Dezember versandt?

Das hat zwei Gründe:

  1. Gemäß § 6 (1) der Statuten müßte der freiwillige Austritt eines Elternvereins aus dem LEV spätestens bis 31. November schriftlich erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr jedenfalls zu entrichten.
  2. Findet die Generalversammlung des LEV gem. § 10 der Statuten jährlich spätestens bis Ende März statt. Tatsächlich liegt der Termin gegen Ende Jänner bzw. Anfang Februar. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Zahlungsprozess (inkl. Mahnungen) abgeschlossen sein, da gem § 7 (3) nur Mitgliedsvereine, die den vollständigen Mitgliedsbeitrag bezahlt haben, als ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht in der Generalversammlung gelten. Die Tatsache, dass die Abstufung zum außerordentlichen Mitglied erst zwei Wochen nach erfolgter dritter Mahnung erfolgen kann, bedingt eine Vorlaufzeit von ca. 8 Wochen, ausgehend von einem Mahnintervall von ca. 2 Wochen.

Benötige ich als Kassier für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages jährlich einen Vorstandsbeschluss?

Nein! Korrekterweise kann die Entscheidung, dem LEV beizutreten, (u.U. auch immanent durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages) nur durch einen Vorstandsbeschluss erfolgt sein. Daraus folgt für den Vereinskassier die Verpflichtung zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages, solange nicht ein ausdrücklicher Vorstandsbeschluss zum Austritt aus dem LEV gefasst wurde und dieser zeitgerecht schriftlich eingebracht wurde.

Wie berechne ich die Höhe des Mitgliedsbeitrages?

Pro Mitglied Ihres Elternvereins sind € 0,75 als Mitgliedsbeitrag fällig. Da die Berechnungsmodalitäten hier sehr unterschiedlich waren bzw. Sie per Anfang Dezember im Regelfall noch nicht die endgültige Mitgliederzahl Ihres Vereins kennen, gilt seit Dezember 2014 die Orientierung an der Mitgliederzahl des letzten Schuljahres. (Stichtag jeweils 1. Mai) Dieser Stichtag soll einseits eine einheitliche Regelung gewährleisten und ermöglicht Ihnen andereseits eine klare Budgetierung Ihres Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr ab Mai.

Berechnungsformel daher: Mitgliederzahl (per 1. Mai) x 0,75 = Höhe des Mitgliedsbeitrages in Euro

Was ist die ZVR?

Sie werden gebeten im Feld Verwendungszweck die ZVR Ihres Vereines anzugeben, damit für uns eine eindeutige Zuordnung des Mitgliedsbeitrages zu Ihrem Verein möglich ist bzw. erleichtert wird.
Die ZVR-Zahl oder Zentrale Vereinsregister-Zahl ist die eindeutige Kennzahl Ihres Vereines und muss gemäß Vereinsgesetz im offiziellen Schriftverkehr Ihres Vereines immer angegeben werden. Auf Basis dieser Zahl kann die Vertretungsbefugnis für Ihren Verein im Vereinsregister-Auszug online im Zentralen Vereinsregister überprüft werden. (vgl. http://zvr.bmi.gv.at/Start ) Sie sollten diese Zahl auch jedenfalls auf der Homepage bzw. Elternvereinsseite Ihres Vereins anführen.

Was passiert mit dem Mitgliedsbeitrag?

Einen Teil (aktuell € 1.900,-) zahlen wir selbst für die Mitgliedschaft im BEV – Bundeselternverband, ein anderer Teil sind Fixkosten für Personal- (6 Wochenstunden) und Infrastrukturkosten. Der Rest wird für diverse Projekte des LEV verwendet. Über die genaue Verwendung der Gelder bzw. die Budgetierung der Vorhaben für das nächste Jahr informieren wir jährlich im Rahmen der Jahreshauptversammlung.

Überweisen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag bitte auf folgendes Konto

IBAN: AT62 3836 7000 0051 3630 / BIC: RZSTAT2G367
Bank: Raiffeisenbank Graz-St.Peter
Lautend auf Landesverband der Elternvereinigungen

Schreiben Sie bitte unter Verwendungszweck

ZVR: [neunstellige ZVR angeben]
MB LEV [aktuelles Jahr angeben]
Mitgl.: [Anzahl der Mitglieder angeben]
ggf. [Bezeichnung des Elternvereins / der Schule]

Bei Online-Banking schreiben Sie bitte im Feld Zahlungsreferenz

ZVR: [neunstellige ZVR angeben] / [aktuelles Jahr angeben] / Mitgl [Anzahl der Mitglieder angeben]

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Ein paar Worte zum Mitgliedsbeitrag:
Aus dem zuvor Gesagten sollte deutlich werden, dass ernst genommene Vertretung von Elterninteressen auch die Beteiligung an der Elternvertretung auf Landes- und Bundesebene bedeutet.

Mit anderen Worten:
Sie haben Ihren Eltern gegenüber keinen Erklärungsbedarf, warum Sie sich auch finanziell an der überregionalen Elternvertretung beteiligen. Vielmehr haben Sie einen Erklärungsbedarf, warum Sie sich nicht zumindest im minimalen Umfang an der Interessensvertretung der Eltern auf Landes- und Bundesebene beteiligen.

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