Der Beitrag orientiert sich wie bei allen Vereinen bzw. Verbänden am Vereinsjahr. Das LEV-Verbandsjahr ist gem. § 8 der Statuten das Kalenderjahr, d.h. es beginnt am 1 Jänner und endet am 31. Dezember. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist daher per 1. Jänner fällig. Die Zusendung der Zahlscheine erfolgt Anfang Dezember des Vorjahres an alle ordentlichen Verbandsmitglieder.
Das hat zwei Gründe:
Nein! Korrekterweise kann die Entscheidung, dem LEV beizutreten, (u.U. auch immanent durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages) nur durch einen Vorstandsbeschluss erfolgt sein. Daraus folgt für den Vereinskassier die Verpflichtung zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages, solange nicht ein ausdrücklicher Vorstandsbeschluss zum Austritt aus dem LEV gefasst wurde und dieser zeitgerecht schriftlich eingebracht wurde.
Pro Mitglied Ihres Elternvereins sind € 0,75 als Mitgliedsbeitrag fällig. Da die Berechnungsmodalitäten hier sehr unterschiedlich waren bzw. Sie per Anfang Dezember im Regelfall noch nicht die endgültige Mitgliederzahl Ihres Vereins kennen, gilt seit Dezember 2014 die Orientierung an der Mitgliederzahl des letzten Schuljahres. (Stichtag jeweils 1. Mai) Dieser Stichtag soll einseits eine einheitliche Regelung gewährleisten und ermöglicht Ihnen andereseits eine klare Budgetierung Ihres Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr ab Mai.
Berechnungsformel daher: Mitgliederzahl (per 1. Mai) x 0,75 = Höhe des Mitgliedsbeitrages in Euro
Sie werden gebeten im Feld Verwendungszweck die ZVR Ihres Vereines anzugeben, damit für uns eine eindeutige Zuordnung des Mitgliedsbeitrages zu Ihrem Verein möglich ist bzw. erleichtert wird.
Die ZVR-Zahl oder Zentrale Vereinsregister-Zahl ist die eindeutige Kennzahl Ihres Vereines und muss gemäß Vereinsgesetz im offiziellen Schriftverkehr Ihres Vereines immer angegeben werden. Auf Basis dieser Zahl kann die Vertretungsbefugnis für Ihren Verein im Vereinsregister-Auszug online im Zentralen Vereinsregister überprüft werden. (vgl. http://zvr.bmi.gv.at/Start ) Sie sollten diese Zahl auch jedenfalls auf der Homepage bzw. Elternvereinsseite Ihres Vereins anführen.
Einen Teil (aktuell € 1.900,-) zahlen wir selbst für die Mitgliedschaft im BEV – Bundeselternverband, ein anderer Teil sind Fixkosten für Personal- (6 Wochenstunden) und Infrastrukturkosten. Der Rest wird für diverse Projekte des LEV verwendet. Über die genaue Verwendung der Gelder bzw. die Budgetierung der Vorhaben für das nächste Jahr informieren wir jährlich im Rahmen der Jahreshauptversammlung.
IBAN: AT62 3836 7000 0051 3630 / BIC: RZSTAT2G367
Bank: Raiffeisenbank Graz-St.Peter
Lautend auf Landesverband der Elternvereinigungen
ZVR: [neunstellige ZVR angeben]
MB LEV [aktuelles Jahr angeben]
Mitgl.: [Anzahl der Mitglieder angeben]
ggf. [Bezeichnung des Elternvereins / der Schule]
ZVR: [neunstellige ZVR angeben] / [aktuelles Jahr angeben] / Mitgl [Anzahl der Mitglieder angeben]
Diese Seite verwendet Cookies, um für Sie das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten.
Wenn Sie weiterhin auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie unserer Cookie-Nutzung zu.