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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der aktuellen COVID-Pandemiesituation sollen im 1. Nebentermin 2020 der abschließenden Prüfungen (Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfungen an AHS/BHS, Abschlussprüfungen an berufsbildenden mittleren Schulen) die Regelungen des Haupttermins gelten.

Das bedeutet für die Prüfungen:

  • Max. 3 schriftliche Klausurarbeiten
  • Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeiten nur bei drohender negativer Beurteilung
  • Mündliche Prüfungen nur auf Wunsch
  • Verlängerung der Arbeitszeit bei schriftlichen Klausurarbeiten um eine Stunde
  • Einbeziehung der Jahresnote in die Beurteilung der abschließenden Prüfungen mit einer Gewichtung von 50 Prozent
  • Die Vorprüfungen an HLW und HLT sowie für Aufbaulehrgänge Tourismus zum Haupttermin 2020/21 entfallen

Die „COVID-Prüfungsordnung“ gilt für:

  • Alle Kandidat/inn/en, die erstmals zu abschließenden Prüfungen im 1. Nebentermin zum Haupttermin 2020 antreten (bspw. jene Kandidat/inn/en, die im Haupttermin 2020 gerechtfertigt verhindert waren oder im Haupttermin 2020 nicht zulassungsberechtigt waren)
  • Alle Kandidat/inn/en, die die abschließenden Prüfungen im 1. Nebentermin zum Haupttermin 2020 fortsetzen (unabhängig vom Termin ihres Erstantrittes) und bereits Prüfungsgebiete nach der COVID-Prüfungsordnung abgelegt haben (d.h. mit den abschließenden Prüfungen bereits früher, bspw. im Haupttermin 2018/19 begonnen und im Haupttermin 2020 eine COVID-Prüfung abgelegt haben oder im Haupttermin 2020 erstmalig angetreten sind)

Die bisherige Prüfungsordnung ist vorgesehen für:

  • Kandidat/inn/en, die vorgezogene Teilprüfungen oder Vorprüfungen (Letztere nur an AHS) zum Haupttermin 2020/21 ablegen
  • Kandidat/inn/en, die Prüfungsgebiete aufgrund einer negativen Absolvierung aus einem Prüfungstermin der vor dem Haupttermin 2020 stattgefunden hat, wiederholen

Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung und wird zeitnah kundgemacht.

Mit besten Grüßen
Ihr Team Kommunikation

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Kommunikation, Bürger/innenservice

Minoritenplatz 5, 1010 Wien
kommunikation@bmbwf.gv.at
www.bmbwf.gv.at

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