Der Beitrag orientiert sich wie bei allen Vereinen bzw. Verbänden am Vereinsjahr. Das LEV-Verbandsjahr ist gem. § 8 der Statuten das Kalenderjahr, d.h. es beginnt am 1 Jänner und endet am 31. Dezember. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist daher per 1. Jänner fällig. Die Zusendung der Zahlscheine erfolgt Anfang Dezember des Vorjahres an alle ordentlichen Verbandsmitglieder.
Das hat zwei Gründe:
Nein! Korrekterweise kann die Entscheidung, dem LEV beizutreten, (u.U. auch immanent durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages) nur durch einen Vorstandsbeschluss erfolgt sein. Daraus folgt für den Vereinskassier die Verpflichtung zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages, solange nicht ein ausdrücklicher Vorstandsbeschluss zum Austritt aus dem LEV gefasst wurde und dieser zeitgerecht schriftlich eingebracht wurde.
Die Generalversammlung vom 28.05.2026 hat folgende Regelung beschlossen:
Pro Schulklasse Ihres Elternvereins sind € 8,00 als Mitgliedsbeitrag fällig.
Gedeckelt wird mit maximal € 240,00 je Schule. D.h. der Maximalbetrag gilt also für alle Schulen mit 30 oder mehr Klassen.
Berechnungsformel daher: Anzahl Klassen x 8,00 = Höhe des Mitgliedsbeitrages in Euro, maximal aber € 240,00
Sie werden gebeten im Feld Verwendungszweck die ZVR Ihres Vereines anzugeben, damit für uns eine eindeutige Zuordnung des Mitgliedsbeitrages zu Ihrem Verein möglich ist bzw. erleichtert wird.
Die ZVR-Zahl oder Zentrale Vereinsregister-Zahl ist die eindeutige Kennzahl Ihres Vereines und muss gemäß Vereinsgesetz im offiziellen Schriftverkehr Ihres Vereines immer angegeben werden. Auf Basis dieser Zahl kann die Vertretungsbefugnis für Ihren Verein im Vereinsregister-Auszug online im Zentralen Vereinsregister überprüft werden. (vgl. http://zvr.bmi.gv.at/Start ) Sie sollten diese Zahl auch jedenfalls auf der Homepage bzw. Elternvereinsseite Ihres Vereins anführen.
Einen Teil (aktuell € 1.900,-) zahlen wir selbst für die Mitgliedschaft im BEV – Bundeselternverband, ein anderer Teil sind Fixkosten für Personal- (6 Wochenstunden) und Infrastrukturkosten. Der Rest wird für diverse Projekte des LEV verwendet. Über die genaue Verwendung der Gelder bzw. die Budgetierung der Vorhaben für das nächste Jahr informieren wir jährlich im Rahmen der Jahreshauptversammlung.
IBAN: AT62 3836 7000 0051 3630 / BIC: RZSTAT2G367
Bank: Raiffeisenbank Graz-St.Peter
Lautend auf Landesverband der Elternvereinigungen
ZVR: [neunstellige ZVR angeben]
MB LEV [aktuelles Jahr angeben]
Klassen.: [Anzahl der Klassen angeben]
ggf. [Bezeichnung des Elternvereins / der Schule]
ZVR: [neunstellige ZVR angeben] / [aktuelles Jahr angeben] / Klassen [Anzahl der Klassen angeben]
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