Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
- Die Schulen kehren am 17. Mai in den Vollbetrieb zurück.
- Sicherheitsmaßnahmen wie Masken und Tests bleiben auch nach der Öffnung weiterhin aufrecht.
- Alle Schülerinnen und Schüler testen sich künftig dreimal in der Woche.
- Der Schultest gilt als „Eintrittsberechtigung“ an jenen Orten, die laut Gesundheitsministerium ausschließlich mit der Vorlage dieses gültigen Nachweises betreten werden dürfen. Pro negativem Testergebnis wird ein Sticker in die jeweils aktuelle Testwoche im „Corona-Testpass“ geklebt.