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Liebe ElternvertreterInnen,
liebe Eltern,

das neue Schuljahr ist ja schon wieder 3 Wochen alt und ist, wie es sich auch schon gezeigt hat, mit vielen Herausforderungen verbunden. Von Seiten des Bildungsministeriums als auch der Bildungsdirektion Steiermark sind bereits einige Regelungen und Verordnungen an die Schulen ergangen, die wir Ihnen auch weitergeleitet bzw. auf unsere homepage zur Einsicht gestellt haben.

Wir dürfen Ihnen versichern, dass wir als Landeselternverband der mittleren und höheren Schulen Steiermark (LEV-Stmk) eine aktive Rolle im Bundeselternverband (BEV) innehaben und durch diesen auch in Zukunft unsere Einschätzungen zu den vorgesehenen Maßnahmen dem Bildungsministerium übermitteln und vertreten werden.

In Zeiten wie diesen ist die Mitwirkung aller Eltern am Schulleben von größter Bedeutung und wir ersuchen sie daher, sich aktiv an den Veranstaltungen und Diskussionen - in welcher Form diese auch immer abgehalten werden - des Elternvereins an der Schule ihres/r Kindes/r zu beteiligen.

Wir als LEV-Stmk planen für November einige „virtuelle“ Elternstammtische abzuhalten und würden uns freuen, wenn Sie dabei wären. Wir werden die Termine in nächster Zeit bekanntgeben und freuen uns auf Sie.

Nun noch zu einem weiteren aktuellen Thema Mitgliederversammlung - Verlängerung der Funktionsperiode - virtuelle Sitzungen.
Aus gegebenem Anlass dürfen wir Ihnen alle aktuellen Regelungen für die Abhaltung von Mitgliederversammlung bekanntgeben.

Für alle Vereine, die laut Statuten eine Vollversammlung bis 31.12.2020 abhalten müssen besteht aktuell die Möglichkeit, diese in virtueller Form durchzuführen. So hat das Bundesministerium für Justiz eine Verordnung zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-10-Verordnung - coVID-19-GesV) erlassen, nach der virtuelle Versammlungen und Beschlussfassungen auch dann möglich sind, wenn sie nicht ausdrücklich in den Statuten vorgesehen sind. Dies beinhaltet auch anstehende Neuwahlen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011116

Für Vereine mit mehr als 50 Mitgliedern besteht aktuell bis 31.12.2020 die Möglichkeit, die Funktionsperiode bis zum Ende des Kalenderjahres 2021 zu verlängern, dies jedoch nur bei gleichbleibenden Funktionären. Ein entsprechendes Musterschreiben laden Sie hier.

Stehen Neuwahlen auf der Tagesordnung, muss die Hauptversammlung jedenfalls abgehalten werden.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011088

Mit besten Grüßen
Ihr
LEV-Stmk

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