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Das Lernen zu Hause darf zu keiner Belastung der Familien führen.

Das BMBWF teilt mit einem Schreiben den Bildungsdirektionen vom 6. April 2020 mit:

Bevor es in Familien zu einer Überlastung kommt, soll das Angebot der Betreuung am Schulstandort in Anspruch genommen werden; dies unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten.

Die Schulen haben nicht geschlossen - der Notbetrieb läuft weiter!

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