Das Lernen zu Hause darf zu keiner Belastung der Familien führen.
Das BMBWF teilt mit einem Schreiben den Bildungsdirektionen vom 6. April 2020 mit:
Bevor es in Familien zu einer Überlastung kommt, soll das Angebot der Betreuung am Schulstandort in Anspruch genommen werden; dies unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten.
Die Schulen haben nicht geschlossen - der Notbetrieb läuft weiter!