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Hier die Details zur Vorgangsweise für die Rückerstattung der Stornokosten.

Durch die Absagen von Schulveranstaltungen im Zeitraum von 11. März bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 entstehen Stornokosten.

Der "Covid-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds" übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen. Anträge sind ab 27.4.2020 möglich, die Schule möge als Sammelantragsteller auftreten.

Der Begleitbrief als PDF
Juristischer Begleitbrief mit Guidelines und Fallbeispielen
Leitfaden, um in 5 Schritten zum Kostenersatz zu kommen

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