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Informationen und Update zu den neuen Regelungen, die eventuell auch Schulveranstaltungen betreffen:

Veranstaltungen:
  • Ab 29. Mai sind Veranstaltungen bis 100 Personen (Indoor wie Outdoor) erlaubt.
    • (Auch Hochzeiten und Begräbnisse sind wieder möglich, bleiben aber mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.)
  • Ab 1. Juli dürfen Veranstaltungen bis 250 Personen Indoor und bis zu 500 Personen Outdoor abgehalten werden.
  • Ab 1. August können Veranstaltungen bis 500 Personen Indoor und 750 Personen Outdoor stattfinden.
    • Mit Sondergenehmigung sind dann auch Veranstaltungen bis 1.000 (Indoor) bzw. 1.250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Outdoor) zulässig.
Ergänzende Regelungen:
  • Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (z.B. Schauspieler oder Musiker), sind nicht einzuberechnen.
  • Generell sollen fix zugeteilte Sitzplätze vorhanden sein.
    • Bei Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen muss entweder 1 Meter Abstand gehalten werden oder zumindest 1 Sitzplatz frei bleiben. Wird dabei der Mindestabstand unterschritten, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
    • Ohne fixe Platzzuweisung sind bis Ende August nur 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig.
  • Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern benötigen ein COVID-19-Präventionskonzept (u.a. Schulung der Mitarbeiter, Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos, Hygienevorgaben und Regelung zum Verhalten beim Infektionsfall).
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